Der Vorstand leitet die Arbeit des Landesverbandes der Gehörlosen und Gebärdensprachgemeinschaft NRW e.V. in der Zeit zwischen den Mitgliederversammlungen und nach den Richtlinien der Mitgliederversammlung. An allen Geschäftsführungsmaßnahmen wirken alle Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich durch Beschlussfassung mit.
Interne Aufgaben- und Kompetenzverteilung
Ergänzend zu den satzungsgemäßen Aufgaben werden den Vorstandsmitgliedern intern folgende Zuständigkeiten zugewiesen. Der Grundsatz der Gesamtgeschäftsführung bleibt davon unberührt.
Der LV GL GG NRW e.V. besteht derzeit aus 5 Vorstandsmitgliedern.